Todesstrafe

Definition und Fakten, Argumente gegen die Todesstrafe, Hintergründe
Hut am Strand

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Definition der Todesstrafe

Eigenschaften

Von Todesstrafe wird gesprochen, wenn die folgenden vier Eigenschaften erfüllt sind:

  • Strafrechtliche Sanktion: Die Todesstrafe gehört ebenso wie eine Freiheitsstrafe, gemeinnützige Arbeit oder eine Geldstrafe zu den Sanktionen, die ein Staat im Strafrecht vorgesehenen hat. Die Todesstrafe ist entweder im bürgerlichen Strafrecht oder im Militärstrafrecht vorgesehen.
  • Strafe für ein Verbrechen: Die Todesstrafe ist eine Strafe für eine Person, die einer Straftat für schuldig befunden wurde, die nach nationalem Recht als schwer gilt. Die Todesstrafe muss eine der Strafen sein, die für dieses Verbrechen vorgesehen sind.
  • Anordnung in einem Urteil: Die Todesstrafe kann nur im Rahmen einer gerichtlichen Entscheidung angeordnet werden. Ein Gericht verhängt die Todesstrafe am Ende eines Strafverfahrens.
  • Vertreter:innen eines Staates verhängen und vollstrecken die Todesstrafe: Nur eine Person, die den Staat vertritt, kann die Todesstrafe vollstrecken. Der Staat beauftragt diese Person offiziell damit, die in Gerichtsurteilen verhängten strafrechtlichen Sanktionen zu vollstrecken.

Aussergerichtliche (summarische) Hinrichtungen und Morde

Die Todesstrafe ist von den folgenden Handlungen zu unterscheiden, die vom Gesetz niemals zugelassen werden. Sie stellen nach internationalem oder nationalem Recht schwere Verbrechen dar:

  • Summarische oder aussergerichtliche Hinrichtungen: Auch diese haben die Tötung eines Menschen zum Ziel. Eine Person im Dienst des Staates, die in offizieller Funktion oder zumindest unter dem Deckmantel einer offiziellen Funktion handelt, nimmt einer anderen Person das Leben. Diese Form der Hinrichtung ist jedoch illegal, da sie ausserhalb eines Gerichtsverfahrens stattfindet. Die Person, die summarisch hingerichtet wird, wurde nicht im Rahmen eines Gerichtsurteils eines Verbrechens für schuldig befunden. Summarische oder aussergerichtliche Hinrichtungen stellen schwere Verstösse gegen das Völkerrecht dar. Nach nationalem Recht sind diese Formen der Hinrichtung mit Mord oder Totschlag gleichzusetzen. In autoritären Regimen sind aussergerichtliche Hinrichtungen oft ein Mittel der Terrorpolitik, um tatsächliche oder vermeintliche Dissidenten in die Schranken zu weisen.
  • Mord oder Totschlag: Die Tötung einer Person wird nicht von einem Staatsbediensteten in offizieller Funktion begangen. Es gibt keinen Rechtfertigungsgrund wie rechtmässiger Notstand oder Notwehr und keine mildernden Umstände wie bei fahrlässiger Tötung. Mord und Totschlag geschehen ebenfalls ausserhalb eines Gerichtsverfahrens.

Argumente gegen die Todesstrafe

ACAT setzt sich entschieden gegen die Todesstrafe ein. Dieses Engagement beruht auf christlichen und humanistischen Werten, aber vor allem auf pragmatischen Gründen. Die Todesstrafe ist nicht nur eine unverhältnismässige Massnahme, sondern sie verfehlt auch ihr Ziel. Es gibt keine Studien, die das Abschreckungspotenzial belegen, das ihr zugeschrieben wird. Kein Strafverfahren ist unfehlbar. Keine Hinrichtungsmethode ist garantiert schmerzfrei. Nicht Demokratien, sondern autoritäre Regime schreiben sich die Todesstrafe auf die Fahnen. Sie hat keinen Platz in einer modernen Justiz. Sie verzichtet auf die Möglichkeit eines Wandels und auf das Zusammenleben. Die Todesstrafe ist keine Strafe, sondern sie ist nur Ausdruck von Rache und Groll.

Das Leiden der Opfer schwerer Verbrechen und ihrer Angehörigen ist gerechtfertigt, die Todesstrafe ist es nicht. Eine Abschaffung der Todesstrafe bedeutet weder Straffreiheit noch Vergebung. Sie bedeutet, dass der Täter wieder ist, was er ist: der Schuldige, der seine Taten zu verantworten hat, und nicht das Opfer eines repressiven Systems.

Die Abschaffung der Todesstrafe zielt auf eine gerechtere Welt ab. Eine Welt, die weiss, dass die Todesstrafe auf Machtstreben, diskriminierende Ideologien und vereinfachte Antworten auf komplexe Probleme zurückzuführen ist. Die Todesstrafe dient nicht der Gerechtigkeit, sondern persönlichen Interessen. Aus diesem Grund muss sie abgeschafft werden.

8 Hauptargumente gegen die Todesstrafe

1. Die Todesstrafe ist unwiderruflich

Keine Justiz ist vor Justizirrtümern sicher. In allen Ländern, die die Todesstrafe vollstrecken, werden Unschuldige hingerichtet.

2. Die Welt wird durch die Todesstrafe nicht sicherer

Es wurde nie nachgewiesen, dass die Todesstrafe wirksamer von Verbrechen abhält als andere strafrechtliche Sanktionen. In den USA ist die Zahl der Morde in Staaten, die die Todesstrafe verhängen, höher als in Staaten, die sie abgeschafft haben

3. Die Todesstrafe ist widersprüchlich

Kein Staat sollte einen Mord bestrafen können, indem er selbst Hinrichtungen durchführt. Es ist unlogisch, zu töten, um zu zeigen, dass Töten illegal ist.

4. «Auge um Auge, und die Welt wird blind enden.» (Mahatma Ghandi)

Die Todesstrafe basiert nicht auf dem Prinzip der Gerechtigkeit, sondern auf dem rechtlich nicht anerkannten Prinzip der Rache.

5. Die Todesstrafe dient persönlichen Interessen

Die Todesstrafe dient den persönlichen Interessen der Machthaber und ihrem Wunsch, die Zustimmung der Bevölkerung zu gewinnen, indem sie mit Klischees und Stereotypen spielt. Sie richtet sich gegen Angehörige der unteren sozialen Schichten, politische Gegner und Menschen mit schweren psychischen Störungen. Sehr häufig richtet sie sich gegen Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen, nationalen oder religiösen Minderheit diskriminiert werden.

6. Die Todesstrafe fügt den Angehörigen des Verurteilten ungerechtfertigten Schaden zu

Familienmitglieder und Freunde des Verurteilten sind von einem Verbrechen betroffen, für das sie nicht verantwortlich sind. Sämtliche Angehörige von Schwerverbrechern werden durch hartnäckige Vorurteile stigmatisiert. Dies führt dazu, dass ihre Trauer von der Gesellschaft oft nicht verstanden oder akzeptiert wird.

7. Die Ermittlung neuer Fakten wird durch die Todesstrafe verhindert

Viele Familien von Opfern wollen in erster Linie verstehen, die Wahrheit erfahren und Gerechtigkeit erlangen. Häufig bleiben nach Abschluss der Ermittlungen bestimmte Sachverhalte ungeklärt und müssen weiter untersucht werden. Ausserdem kommt es vor, dass Täter auch in andere Straftaten verwickelt waren oder grossen kriminellen Strukturen angehört haben. Eine Hinrichtung verunmöglicht ihre Teilnahme an weiteren Ermittlungen, insbesondere in Form von Zeugenaussagen.

8. Die Todesstrafe ist unmenschlich, grausam und erniedrigend

Die Lebensbedingungen in den Todestrakten sind oft erbärmlich. In den meisten Fällen sind sie mit Einzelhaft und eingeschränktem Kontakt zur Aussenwelt und zu anderen Häftlingen verbunden. Dazu kommt die Angst vor der Hinrichtung. Die Häftlinge haben keine Zukunftsaussichten und erhalten keine Bildung. Ihre Gesundheit wird vernachlässigt. Der Sinnverlust und das endlose Warten führen zu extremen psychischen Leiden. Die Todesstrafe kommt bestenfalls einer grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe (CIDTP), schlimmstenfalls Folter gleich (siehe Link zwischen Todesstrafe und Folter). Diese psychischen Leiden verstossen nicht nur gegen internationales Recht, sondern werden vom Gesetzgeber häufig nicht berücksichtigt, da dieser – von wenigen Ausnahmen abgesehen (siehe Körperstrafen) – nur die Tötung des Verurteilten wünscht.

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